1. Steuervereinfachungsgesetz nunmehr verabschiedet 2. Keine Ansparabschreibung (heute Investitionsabzugsbetrag) für Software 3. Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten 4. „Ordnungsgemäßes“ Fahrtenbuch – immer ein Streitpunkt 5. Finanzämter überprüfen Versteuerung von Rentenbezügen 6. Umsatzsteuer bei der Abgabe von Speisen an Imbissständen
